29. März 2024

Laschet, Reul & FDP, Finger weg vom Versammlungsrecht! Nicht noch mehr Macht für die Exekutive!

Kundgebung am 21. Februar um 14 Uhr vor der CDU Kreisgeschäftsstelle, Unter Taschenmacher 2 in Köln

Nachdem bereits rund 300 Menschen am 30. Januar gegen das von Laschet und Reul geplante NRW-Versammlungsgesetz ihren Protest zum Ausdruck gebracht haben, geht es nun darum, auch in Köln weiterhin Druck auszuüben, um die Verabschiedung dieses Gesetzesentwurfs zu verhindern.

Mit einiger Perfidie versucht die NRW-Landesregierung ein Versammlungsgesetz durchzudrücken, dass antifaschistischen und allgemein linken Protest unter Druck setzt, zunehmend kriminalisiert oder verunmöglicht.

Nach der Einbringung des Entwurfes zur 1. Lesung – die letztlich nur eine Protokoll-Eingabe war – erfolgte mit diesem Protokoll die Überweisung an den Innenausschuss. Über die Beratungs- und Anhörungstermine soll am 25. Februar entschieden werden. Die Landesregierung wird versuchen, den Prozess noch bis zum Sommer – quasi im Schweinsgalopp – durchzubringen.

Die Landesregierung versucht hier augenscheinlich unter dem Radar der Öffentlichkeit Fakten zu schaffen – ähnlich, wie man es bereits im Hambacher Forst versucht hat. Nicht zuletzt würden mit diesem Gesetz auch diese Proteste einer noch schärferen Kriminalisierung unterliegen.

Konkret bedeutet dieser Gesetzesentwurf:

  • Verschärfung des Störungsverbotes: schon die „Förderung von Störungen, Behinderung und Vereitelung von Versammlungen“ wird verboten. Damit wäre die Blockade von Naziaufmärschen im Prinzip unmöglich. Auch durch die Versammlungsfreiheit bisher geschützte friedliche Blockaden würden strafrechtlich bewehrt.
  • Bereits die Vorbereitung und Einübung von Blockaden wäre verboten, auch wenn ein konkretes Versammlungsgeschehen nicht absehbar ist. Hier zielt man konkret auf Blockadetrainings ab. Entsprechende Trainings von „Ende Gelände“, Extinction Rebellion oder auch „Fridays for Future“ würden damit kriminalisiert.
  • Videoüberwachungen werden vereinfacht. Hier reicht dann schon eine unbestimmte Versammlungsgröße, wenn die Polizei die Überwachung zur „Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes“ wegen der „Größe oder Unübersichtlichkeit“ für erforderlich hält.
  • Aus geradezu jedem Grund, den die Polizei als eine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ annimmt, muss der Veranstalter*in eine Liste mit Namen und Adressen der Ordner:Innen herausgeben.
  • Das sogenannte Militanzverbot verbietet neben der Uniformierung auch eine „in vergleichbarer Weise“ „vermittelte“ „einschüchternde“ Wirkung. Hier ist eine Strafbewehrung bis zu zwei Jahren Haft vorgesehen, auch wenn lediglich dazu beigetragen wird, dass eine Versammlung diesem Verbot zuwiderläuft. Wenn die Einsatzleitung also weiße Maleranzüge oder Sonnenbrillen dieser „Einschüchterung“ zurechnet … Näheres bestimmt ihre Einsatzleiter:in vor Ort.
  • Mit der Erleichterung von Teilnahmeuntersagungen gegenüber einzelnen Personen, ohne versammlungsbezogenen Anlass, wird ein Instrument für den geradezu willkürlichen Ausschluss der von der Polizei als „problematisch“ empfundenen Personen erlaubt.
  • Für Veranstalter:innen und Anmelder:innen kommen neue Hürden hinzu. Nicht nur müssen deutlich mehr Angaben zu Person und Adresse gemacht werden, eine telefonische oder mündliche Anmeldemöglichkeit entfällt. Und die Ausnahme von Samstagen, Sonn- und Feiertagen können die Anmeldefrist auf bis zu vier Tage verlängern.
  • „In der Einladung zu einer öffentlichen Versammlung ist der Name der Veranstalterin oder des Veranstalters anzugeben.“ Da die Veranstalterfunktion direkt mit den aufrufenden und/oder organisierenden Personen verknüpft ist, bedeutet dies faktisch, dass der Aufruf zu einer Versammlung unter eigenem Namen erfolgen muss. Damit werden Veranstalter*innen linker Gegenproteste den Nazis namentlich zum Fraß vorgeworfen.

Auch wenn die Landesregierung für diesen Gesetzentwurf gerne im Licht rechtsextremer Aufmärsche wirbt, wird bereits im Gesetzesentwurf durch explizite Bezüge zu den Protesten am Hambi klar, wohin die Reise gehen soll. Und dass Repressionen auch schon in der Vergangenheit bevorzugt gegen linken Protest angewendet werden, entspricht schon lange den Erfahrungen vieler Antifaschist:Innen.

Eine Einschätzung durch Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge ist hier nachzulesen: