26. April 2024

Kölner Treffen „Nein zum Polizeigesetz NRW!“ #NoPolgNRW

Liebe Freund*innen, liebe Kolleg*innen,

die NRW-Landesregierung plant eine massive Verschärfung des Polizeigesetzes (PolG NRW). Noch vor der parlamentarischen Sommerpause soll diese ohne große Diskussion verabschiedet werden. Diese Verschärfung hebelt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung und Gewaltenteilung aus. Als Bündnis „Nein zum Polizeigesetz NRW“ rufen wir für den 7. Juli zu einer Großdemonstration auf, um unsere vielfältige Kritik am neuen Polizeigesetz auf die Straße zu tragen, denn das neue Gesetz betrifft uns alle, sei es im Alltag, auf der Straße, in Schule, Uni oder im Betrieb.

Es ist ein Angriff auf verschiedene Lebensräume: Sei es im politischen Aktivismus durch den Einsatz von Tasern, im Alltag durch flächdeckende Kameraüberwachung, durch das polizeiliche Mitlesen unserer WhatsApp Nachrichten, am Wochenende im Fußballstadion und bei der Diskriminierung von Migrant*innen (durch sog. Racial Profiling). Das neue Gesetz wird nicht dafür sorgen, gesellschaftliche Probleme zu lösen. Aber die Grundrechte werden weiter ausgehöhlt.

Auch in Köln wollen wir den breiten Widerstand gegen das Gesetz sichtbar machen. Neben einer gemeinsamen Anreise zur Demo am 7. Juli nach Düsseldorf ( Treffen um 12 Uhr auf dem Bhf. Vorplatz in Köln) wollen wir als #NoPolGKoeln im Vorfeld verschiedene Veranstaltungen machen und rufen zur Beteiligung an einem NRW-weiten Aktionstag am 22. Juni auf.

Daher laden wir Euch für Donnerstag, 14. Juni, um 19.00 Uh zu einem kölnweiten Treffen im Chaos Computer Club Cologne (C4) in der Heliosstr. 6a in Ehrenfeld ein. Kommt vorbei und bringt Ideen mit!

Hinweis: Zu Beginn des Treffens wird es einen halbstündigen Informationsteil über das Polizeigesetz geben. Zu diesem Teil sind Pressevertreter*innen eingeladen, teilzunehmen.

Solidarische Grüße,

Kölner Vorbereitungskreis des Bündnisses „Nein zum Polizeigesetz NRW“ (#NoPolGNRW)

Das neue Polizeigesetz umfasst:

  • Einführung des Begriffs der sogenannten „drohenden (terroristischen) Gefahr“-
  • Einführung von Tasern als neue Waffe.
  • Schleierfahndung mit Anhalte- und Sichtkontrollen (u.a. gehört dazu das so genannte Racial Profiling).
  • Ausweitung der Videoüberwachung an öffentlichen Orten.
  • Einführung von Staatstrojanern, d.h. der Möglichkeit die Geräte von Menschen zu hacken, um verschlüsselte Kommunikation mitzulesen und Inhalte zu protokollieren.
  • Anordnung von Aufenthaltsbeschränkungen und Kontaktverboten als präventiv-polizeiliche Maßnahme.
  • Überwachung durch Fußfesseln u.a. zur Einhaltung der Anordnungen.
  • Verlängerung der Ingewahrsamnahme, z.B. zur Identitätsfeststellung auf 7 Tage und bei terroristischen Gefahren auf 1 Monat.